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An Experiment Teilnehmen

Wichtig:

  • Das Formular „Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer berufsorientierten/facheinschlägigen Praxis“ muss von den Studierenden im Vorhinein ausgefüllt und von Studiendekan/in genehmigt werden.

  • Ohne das genehmigte Formular darf kein/e Studierende/r an einem Experiment teilnehmen. Die Experimentleiter/innen sind verpflichtet, dies zu überprüfen!!

  • Eine Vergabe von weniger als 1 ECTS (=25 EE) ist nicht möglich. Es können nur jew. 1, 2, oder 3 ECTS vergeben werden, keine Anteile davon.

  • Eine Praxisanrechnung kann nur für Studierende der Geisteswissenschaftlichen Fakultät garantiert werden. Anträge an anderen Fakultäten unterliegen der Genehmigung der dortigen zuständigen Studienrechtlichen Organe und administrativen Abläufe!!

  • Eine Bescheinigung/Teilnahmebestätigung abseits des Praxisformulars darf nicht ausgestellt werden!

 

Ablauf:

 

  1. Studierende/r beantragt Vorabgenehmigung der Praxis mittels des Formulars „Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer berufsorientierten/facheinschlägigen Praxis“ unter https://gewi.uni-graz.at/de/studieren/bachelorstudium/auslands-praxis/.

    Im Formular müssen folgende Angaben unbedingt erfolgen:

  • Name und Daten der/des Studierenden

  • Ankreuzen von

 □ A

Ich beantrage die Genehmigung zur Absolvierung einer berufsorientierten Praxis gem. § 10 Abs. 3 des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen (freies Wahlfach),

  • Betrieb/ Bezeichnung und Anschrift: Karl-Franzens-Universität, Universitätsplatz 3, 8010 Graz

  • Kontaktperson und –daten der Experimentleiterin/des Experimentleiters

  • Dauer und Ausmaß der Tätigkeit in Arbeitsstunden pro Woche

  • Beschreibung: „Teilnahme an LingLab Praxis 1,2 oder 3“ bzw. „Unterstützung bei Durchführung eines LingLab Experiments“ (je nachdem, was zutreffend ist) und Name der Experimentleiterin / des Experimentleiters.

  • Unterschrift der/s Studierenden

  1. Einreichen des Formulars im GEWI Dekanat. Hier erfolgt die Überprüfung, ob/wie oft die LingLab Praxis bereits absolviert wurde und ob noch eine Teilnahme möglich ist, und, wenn noch eine Absolvierung möglich ist, die Genehmigung durch die/den Studiendekan/in. Die Genehmigung dauert ca. 1 Woche, die Studierenden werden verständigt, wenn sie diese im Dekanat abholen können.

  2. Teilnahme an dem Experiment bzw. Unterstützung bei der Durchführung des Experiments nach Vorweis der Genehmigung der Praxis bei der/dem Experimentleiter/in.

  3. Bestätigung der Absolvierung der Praxis durch die Experimentleiterin/den Experimentleiter auf S. 3 des Formulars „Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer berufsorientierten/facheinschlägigen Praxis“

  4. Abgabe des Formulars mit der Bestätigung am Dekanat durch die/den Studierenden.

  5. Eintragung der Praxis als Fachprüfung in UGO am Dekanat (als Fachprüfung „LingLab Praxis Teilnahme 1-3 bzw. „Unterstützung bei Durchführung eines LingLab Experiments“)

  6. Studierende erhalten ein Ergebnis für die Praxis in UGO mit „Teilgenommen“. Teilnahmen im Umfang von mehr als 1 ECTs werden als 2 (oder 3) Fachprüfungsergebnisse eingetragen.

    Studierende können sich ein Zeugnis über die Leistung ausdrucken und diese nach Maßgabe verfügbarer ECTS-Credits im Rahmen der Freien Wahlfächer beim Studienabschluss verwenden.

Kontakt

Univ.-Prof. Dr.phil.

Victor Edgar Onea Gaspar

Institut für Germanistik
Telefon:+43 316 380 - 2633


Tatjana Hopfer

Sekretariat

Institut für Germanistik

Telefon:+43 316 380 - 8177

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